Also, ich verwende aus pixelio.de der Datenbank für lizenzfreie und kostenlose Fotos ein Bild exakt nach den dort geltenden und vom Fotografen erlaubten Vorschriften.
Nun, ein gutes Jahr später, kommt derselbe Fotograf und mahnt mich wegen der Verwendung dieses Fotos ab.
Es wird nicht nur Geld für das Foto, sondern indirekt auch ein Aufschlag für das abgebildete Model verlangt, wenn ich das richtig verstanden habe.
Das finde ich eine absolute Frechheit. Die Nutzungsbedingungen von pixelio.de besagen eindeutig, daß der Fotograf bei einem einmal hochgeladenen Bild die Nutzungsrechte nicht ändern kann.
Hier gilt nämlich wirklich einmal der von Ahnungslosen oft im Zusammenhang mit jedem Bild oder Text vorgebrachte Satz: “Selbst Schuld, wenn Du es da veröffentlichst.”
Der Sinn und Zweck von solchen Datenbanken ist es ja, daß Leute dort ihre Fotos hochladen und dann Freude daran haben, wenn das Bild anderen gefällt. Die Nutzer haben bei pixelio.de ja den Vorteil, daß das Ganze auch noch kostenlos ist. Dafür müssen Sie den Namen des Fotografen nennen. Der wiederum kann dadurch auf eventuelle Folgeaufträge im kommerziellen Bereich hoffen oder hat eben einfach nur Spaß daran, daß die Früchte seines Hobbys so weite Verbreitung finden.
Nun dort aber haufenweise Bilder einzustellen, sie ein Jahr oder länger dort kostenlos anzubieten und dann die Verwender der Bilder abzumahnen, das ist schon eine ziemliche Dreistigkeit.
Es wirft auch kein gutes Licht auf die Kanzlei, die solche Fotografen vertritt, denn es läßt auf eine wirklich mangelnde Sorgfalt schließen oder sogar Absicht vermuten.
Pixelio teilt mir jetzt aktuell dazu mit:
auch wenn die Bilder von Herrn Thorn nicht mehr bei pixelio verfügbar sind (es sei erwähnt, dass wir die Zusammenarbeit beendet haben), können diese natürlich weiterhin im Rahmen der Nutzungsbedingungen verwendet werden, da Sie gemäß derer ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht erhalten. Den Download können Sie in Ihrem Account (meine Downloads) nachvollziehen und kann ich Ihnen diesen auch gerne noch zusätzlich bestätigen, wenn Sie mir mitteilen, um welches Bild es konkret geht. Somit können Sie also problemlos den Download nachweisen und die Sache mit dem Urheber klären.
Schöne Grüße
Bettina Hein
Online Projektmanager
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pixelio media gmbh
Schwanthalerstraße 86
80336 München
Hier habe ich den Screenshot von meinem damaligen Download:
Das Bild ist für kommerzielle und redaktionelle Benutzung freigegeben. Das heißt, man könnte es nicht nur im Rahmen meiner redaktionellen Berichterstattung hier benutzen, sondern auch für Werbezwecke, Plakate, Buchumschläge usw.
Das Bearbeitungsrecht ist eingeschränkt, das heißt, man darf folgendes tun:
- Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung)
- Umwandlung der Farbinformationen
- Änderung der Farb-, Kontrast- und Helligkeitswert
Ich lasse die Bilder grundsätzlich durch Photoshop laufen und verkleinere sie vom Format und von der Kompression her, damit die Ladezeiten auf meinen Seiten gering gehalten werden.
Also ist auch diese Bearbeitung durch das von pixelio und dem Fotografen eingeräumte Recht abgedeckt.
Außerdem muß der Name des Fotografen und die Herkunft aus der Pixelio-Datenbank angegeben werden.
Dazu sind folgende Richtlinien zu beachten:
Der Bildquellenachweis muss in jedem Fall sichtbar beim Bild (z.B. darunter) oder am jeweiligen Seitenende angebracht werden.
Seitenende bezeichnet dabei das Ende der jeweiligen Seite, auf der das Bild verwendet wird.
Auch das mache ich immer, im vorliegenden Fall habe ich das auch gemacht:
Tatsächlich habe ich also ein vom Fotografen für meine Zwecke (redaktionell und kommerziell) freigegebenes Foto in nicht sichtbar bearbeiteter Form (wie erlaubt) mitsamt der Nennung des Fotografen am Seitenende benutzt.
Es gibt demzufolge keinen einzigen Grund für die Abmahnung.