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Benjamin Thorn – Abmahnung. Das grundsätzliche Problem – Abmahnungen – Und es betrifft doch uns alle

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Benjamin Thorn - Abmahnung - Hilfe Spenden

Warum man dem Abmahner Benjamin Thorn nichts tun sollte und warum Abmahnungen so fies sind.

Schnell hatten sich ja etliche Rechtskundige und Vertreter der schreibenden Zunft gefunden, die nach meinem (zugegebenermaßen als Brandartikel getitelten und formulierten) letzten Beitrag zum Urteil des LG Köln, hinstellten und abwiegelten.
Das sei nur eine Einzelfallentscheidung. Das betreffe nur diesen einen Fall und nur die Nutzungsbedingungen von Pixelio und das Urteil werde sowieso gekippt und man müsse sich jetzt gar nicht aufregen.
Stimmt alles; und wer mich kennt, der weiß, daß auch ich das weiß. Dennoch habe ich den Artikel ganz bewußt so betitelt und so formuliert, denn dieses wahnwitzige Urteil aus Köln, das die Rechtsklickdarstellung eines Bildes als eigenständige Verwendung ansieht, ist zwar nach gesundem Menschenverstand absoluter Blödsinn, aber es ist so gefällt worden. Das ist einfach Fakt!

Ein Gericht in einer großen Stadt (nicht irgendwo in einem weltfremden Nest ohne Internetanschluß) hat im Jahre 2014 ein Urteil gefällt, das davon zeugt, daß die Rechtsprechenden meiner Meinung nach von der Materie überhaupt keine Ahnung haben.
Es ist manchmal erschreckend, wenn man sieht, wie weit sich Gerichte bei der Beurteilung einer Detailfrage auf die Rechtsbasis zurückziehen. Damit meine ich, das sehr grundsätzliche Betrachtungsweisen auf Detailfragen angewendet werden.
Erwerbe ich die Berechtigung für das Zeigen eines Bildes im Internet unter einer bestimmten Bedingung, dann ist jedes weitere Zeigen des Bildes immer nur unter dieser Bedingung möglich. Das ist die Basisauffassung des Gerichts, einmal sehr vereinfacht gesagt.

Nun kann man aber Bilder im Internet auf die verschiedensten Weisen “zeigen” und das sind die Detailfragen, die betroffen sind; und hier geht das Urteil eben an der Realität vorbei.

Um an Bilder zu kommen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die arbeitsaufwendigste aber auch rechtssicherste Methode ist wohl das Selbstanfertigen aller benötigten Bilder.
Nur dann, und wirklich nur dann, kann man als einzelner Seitenbetreiber selbst bestimmen wie und wie oft und wo man dieses Bild zeigt.
Sobald eine Seite schon von zwei Leuten gemacht wird, von denen einer die Bilder macht, kann der Bildermacher dem anderen u.U. später in die Suppe spucken.
Das liegt einfach daran, daß das Urheberrecht mit der Person des Urhebers verbunden ist und man dieses nicht loswerden kann. Man kann nur Nutzungsrechte einräumen.
Und wie diese aussehen, wird mit Verträgen, Spielregeln, Nutzungsbedingungen usw. ausgehandelt.

Hält sich der Bildnutzer nicht exakt an diese Spielregeln, öffnet er einer Abmahnung Tür und Tor.

Nun ist Benjamin Thorn, Fotograf und Hochzeitsfotograf aus Landau, ein Fotograf, der -wollen wir es mal sehr vorsichtig formulieren- sehr an der Einhaltung der Verträge, Spielregeln und Nutzungsbedingungen interessiert ist.
Zunächst einmal muß man sagen, daß ich in höchstem Maße Verständnis für die Kreativen habe, die ihre Arbeit vor unerlaubter Benutzung, Ausschlachtung und Verwendung schützen wollen.
Diejenigen, die sich der Werke anderer unerlaubt bedienen, die bringen die Schöpfer dieser Werke um die Früchte ihrer Arbeit.
Insofern gestehe ich jedem, natürlich auch Herrn Benjamin Thorn, zu, daß er auf der Hut ist und wachsamen Auges durchs Netz streift, um unerlaubte Verwendungen seiner Erwerbsarbeit aufzuspüren.

Doch tun Kreative das auch berechtigterweise, wenn sie vorher ein Bild zum kostenlosen Download in eine Bilddatenbank wie pixelio.de eingestellt haben?
Hat der Kreative nicht schon dadurch zu erkennen gegeben, daß er bei diesem bestimmten Bild gar kein merkantiles und pekuniäres Interesse verfolgt?
Darf man als Nutzer einer Datenbank, die damit wirbt, “kostenlose und lizenzfreie” Bilder zur Verfügung zu stellen, nicht darauf bauen, daß die Verwendung dieser Bilder einen weit weg von Abmahnern bringt?
Nutzt man als Seitenbetreiber nicht gerade deshalb Pixelio.de und fotolia & Co. weil man eben nicht einfach ungefragt andere um die Früchte ihrer Arbeit bringen will?

Ich sehe Datenbanken wie pixelio unter dem Gesichtspunkt, daß dort Hobbyfotografen aus Nettigkeit und weil sie sich darüber freuen, daß ihre Bilder eine schöne Verwendung finden, Fotos hochladen.
Desweiteren wird es dort viele Berufsfotografen geben, die vieles, was sonst in der Rundablage gelandet wäre, dort anderen zur Verfügung stellen, damit es nicht ganz für die Katz war.
Und es wird auch Berufsfotografen geben, die dort gute Bilder einstellen, weil sie hoffen, daß die durch die Nutzungsbedingungen obligatorische Nennung ihres Namens, einen gewissen Werbeeffekt erzielen können.

Aber ich unterstelle bei einer Datenbank für kostenlose und lizenzfreie Fotos einmal, daß alle Fotografen und Grafiker, die dort ihre Werke einstellen, an diesen Werken kein finanzielles Interesse haben.
Wie denn auch? Würden sie das gleiche Motiv anderswo für teures Geld anbieten, wäre ja jeder, der es dort kauft, statt es z.B. bei Pixelio herunterzuladen ganz schön blöd.
Fotografen sagen: Bilder, die man in solche Datenbanken zur nahezu freien Verwendung hochgeladen hat, die sind sozusagen “verbrannt”.

Im Gegensatz zu den Datenbanken, aus denen man sich kostenlos oder für ein paar Cent Bilder herunterladen kann, steht die normale Erwerbstätigkeit eines Fotografen.
Er schießt Bilder, verkauft die Nutzungsrechte an seine Kunden und ärgert sich mit Recht darüber, wenn er die Bilder dann anders verwendet sieht, als vereinbart.
Da geht ihm nämlich Einkommen verloren!

Nehmen wir ein Beispiel:
Eine Firma beauftragt den Fotografen Willi Knips mit der Anfertigung einer Aufnahme, auf der alle Mitarbeiter des Unternehmens abgebildet sind. Dieses Werk, das den Unternehmenschef in der Mitte aller seiner Angestellten zeigt, soll über dem Schreibtisch des Chefs an der Wand hängen.
Für das Anfertigen des Bildes “Aufnahme für das Chefbüro” und das Vergrößern und Aufziehen auf Leinwand und Rahmen kassiert Willi Knips 500 Euro.
Damit ist er sehr zufrieden.

Eine Woche später sieht er aber, daß sämtliche Lastwagen der Firma mit diesem Bild beklebt sind, daß sein Foto auch in der Fernsehwerbung eingesetzt wird und auch alle Visitenkarten, Briefbögen und den Internetauftritt der Firma ziert.

Berechtigterweise geht Willi Knips zu seinem Anwalt und läßt das Unternehmen auf Unterlassung und Schadenersatz abmahnen.

Ob das klug ist, lassen wir dahin gestellt, aber vielleicht hat Fotomeister Knips ja vorher sogar versucht, beim Chef des Unternehmens noch ein Honorar für die weitere Verwendung des Bildes herauszuschlagen.

Wir sehen, in diesem Beispiel geht es darum, daß Kreative oft nur die Möglichkeit der Abmahnung haben, um ihren Broterwerb zu sichern und zu schützen.
Auch deshalb gibt es das Mittel der Abmahnung!

Doch ist dieses Mittel der Abmahnung auch das Mittel der Wahl, wenn es um an sich kostenlose und als lizenzfrei bezeichnete Bilder geht?

Lizenzfrei ist hier in meinen Augen eine Täuschung. Denn es gibt im Grunde keine lizenzfreien Fotos. Es gibt welche, die man ohne weiteres benutzen kann, weil der Fotograf schon 70 Jahre tot ist.
Aber sonst? Sonst muß man immer das Urheberrecht beachten und der Urheber hat immer die Rechte an seinem Werk.
Will nun eine Datenbank Bilder kostenlos zur Verfügung stellen, muß der Urheber dem zugestimmt haben und auch die Spielregeln der Bilderdatenbank zugestimmt haben.
Diese Spielregeln und die notwendige Beachtung derselben durch die Bilder-Downloader sind aber im Grunde nichts anderes als Lizenzbedingungen.
Somit ist das Wort lizenzfrei schon irgendwie eine Täuschung.

Nun hat Benjamin Thorn freiwillig eine Menge Bilder zu Pixelio hochgeladen und wie ich hörte, wohl auch bei Fotolia.
Ich habe, wie viele andere auch, eine ganze Reihe von seinen Bildern benutzt, weil er unter anderem hübsch freigestellte Bilder angeboten hat. Die lassen sich, ob ihres hellen Hintergrundes, sehr gut in Webseiten verwenden.
Bezahlen muß man bei pixelio.de dafür nichts, denn das Wort “kostenlos” stimmt bei pixelio wirklich.
Man muß sich dort nur anmelden und unter dem Bild oder am Ende der Seite / des Textes den Namen des Fotografen in Verbindung mit einem Hinweis/Link auf Pixelio anbringen.
Das sieht dann so aus: “Bild: © Willi Knips / pixelio.de”

Damit hat man seinen Teil der Spielregeln erfüllt. Punkt.

Das ist es auch schon gewesen.

Der eine gibt seine Bilder kostenlos her, die Spielregeln besagen, daß der Name und pixelio genannt werden müssen, und der andere muß das dann auch machen, wenn das Bild veröffentlicht.

So. Das Veröffentlichen des Bildes ist aber für mich und wohl auch für die allermeisten klar denkenden Menschen das Einbinden in eine Internetseite. Sei es als dekoratives Element bei der Seitengestaltung oder als Illustration zu einem Text.
Und genau da, wo man dieses Bild willentlich und beabsichtigterweise einbindet, da bringt man den Urheberhinweis gemäß den pixelio-Spielregeln an.
Und genau das habe ich und das haben viele andere auch getan.

Lasst uns das noch einmal durchdenken: Willi Knips und Benjamin Thorn geben beide Bilder ab. Der eine gegen Bezahlung an einen festen Auftraggeber, der andere durch Hochladen in eine Gratisdatenbank.
Wem von beiden entsteht ein direkter wirtschaftlicher Schaden durch eine entgangene Bezahlung, wenn das Bild anderweitig als vereinbart genutzt wird? (Einmal abgesehen von der erhofften Werbewirkung des Herrn Thorn.)

Richtig: In erster Linie Willi Knips!

Benjamin Thorn hat, so meine ich das als Laie, an dem Bild keinen wirtschaftlichen Vorteil, ob da nun ein Urheberrechtsnachweis angebracht ist oder nicht, ob es erlaubt oder unerlaubt verwendet wird, er hat nichts davon, er bekäme in keinem Fall irgendeine Bezahlung dafür. Man belehre mich eines Besseren, wenn ich mich irre, was durchaus sein kann.

Zunächst einmal zumindest sieht es für mich so aus, als entgehe Herrn Thorn nur der erwünschte Werbeeffekt.

Er, also der Fotograf aus Landau, Herr Benjamin Thorn, kann aber nun auf die Einhaltung der Spielregeln pochen. Wenn nämlich jemand sich nicht an die Spielregeln, Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen der Gratisdatenbank hält, kann er das Mittel der Abmahnung einsetzen.
Da entscheidet kein Staatsanwalt, kein Gericht, kein Rechtskundiger, da geht ein Bürger mit einer Forderung auf einen anderen Bürger los.

Ob das die feine Art ist, lasse ich dahin gestellt; ich persönlich finde es fies und verabscheuungswürdig. Das Mittel der Abmahnung zu wählen, wenn es um kostenlos zur Verfügung gestellte Bilder geht, ist in meinen Augen, für mein persönliches Rechtsempfinden einfach eine Gnurkselei! Abmahner finde ich generell Pratcokiwos!

Nun aber gut, gestehen wir dem Fotografen einmal zu, daß er schon oft um die Früchte seiner bezahlten Arbeit gebracht worden ist, sich schon so oft hat ärgern müssen, daß er an diesem Nerv besonders empfindlich ist.
Sein Ärger ist auch dann sehr groß, wenn er entdeckt, daß Bilder, die er ja schon gnädigerweise, oder sagen wir großzügigerweise, kostenlos zur Verfügung stellt, dann auch noch ohne die Nennung seines Namens veröffentlicht werden.

Da würde man erwarten wollen, daß er demjenigen, der das tut, eine Mail schreibt und ihn ordentlich ausschimpft. “Mach da meinen Namen drunter, sonst werd’ ich böse!”

Muß er aber nicht, das deutsche Recht gibt ihm die Möglichkeit, seinen Ärger gleich in bare Münze umzusetzen zu versuchen, nämlich auf dem Wege der Abmahnung.

Jetzt haben wir es aber in den vorliegenden Fällen, also in meinem Fall mit Benjamin Thorn und im LG-Köln-Fall mit einem anderen Fotografen, mit Fällen zu tun, in denen die Verwender der Bilder alles richtig gemacht zu haben glaubten.
Bild in einen Artikel eingebunden, brav “Foto: Benjamin Thorn / pixelio.de” oder so druntergeschrieben und voila, alle Nutzungsbedingungen eingehalten.

Damit ist der “Handel” perfekt: Der eine hat sein Gratisbild bekommen, der andere sieht seinen Namen darunter. Der eine hat den wirtschaftlichen Vorteil, daß er für’s Bild nichts zahlen mußte, der andere bekommt kostenlose Werbung für seinen Fotografenberuf.

Nun ist das mit dem Internet aber so eine Sache.
Man will es ja seinen Seitenbesuchern etwas nett machen. Man möchte einen möglichst großen Nutzwert seiner Seite bieten, damit viele Seitenbesucher kommen und sich wohl fühlen.
Dazu bietet z.B. die Blog-Software WordPress eine ganze Reihe netter Funktionen, die man auch durch Plugins toll aufwerten kann.
Auch moderne Browser bieten solche nützlichen Komfortfunktionen, die größtenteils außerhalb des Einflussbereichs des einzelnen Webseitenbetreibers liegen, denn er kennt nicht alle -ebenfalls durch Abertausende von Plugins aufwertbare- Zusatzfunktionen aller Browser.

So, da haben wir also das ordentlich gekennzeichnete Bild des Herrn Benjamin Thorn auf einer meiner Seiten, da steht auch brav sein Name drunter.
Nun habe ich aber auch eine Auflistung der beliebtesten Artikel auf meiner Seite, ein Plugin von Plista, eins von nRelate und eine Artikelübersicht im Archiv.
Allen diesen Funktionen gemeinsam ist die Tatsache, daß sie Artikelbilder in verkleinerter Form zur Verschönerung mit anzeigen und zwar immer und ausschließlich ohne den Hinweis auf Herrn Benjamin Thorn oder eben einen anderen Fotografen.
(Um es gleich vorbeugend zu sagen, die Bilder von Herrn Thorn wurden nie in einer dieser Übersichten gezeigt, so beliebt war der Artikel leider -oder jetzt glücklicherweise- nicht.)

Eine weitere Funktionalität von WordPress, und die ist einfach so dabei und man muß das -zumindest bei meinem Theme Waipoua von Elmastudio- nicht irgendwie extra frei- oder einschalten, ist die Möglichkeit, Artikelbilder auf eine Medienseite zu verlinken.
Wozu ist das gut? Ich weiß es nicht einmal, ich benutze das wissentlich überhaupt nicht! Das benutzen viele überhaupt nicht.
Denkbar wäre, daß man im Artikel aus Gründen der Ladezeitoptimierung seiner Seite nur verkleinerte Abbildungen zeigt und dem Nutzer durch Verlinkung auf die eigentliche Bilddatei die Möglichkeit bietet, diese auch in groß betrachten zu können.
Dann würde beispielsweise diese Medien-Anhangseite angezeigt.
Da ist dann aber nur das Bild zu sehen.

Wie diese Medienanhangseiten aussehen, das hängt vom Theme ab. Meistens zeigen sie die Artikelüberschrift, das Bild in groß, die Anmaße des Bildes (200 x 400 px z.B.), das Datum und eventuell einen Link zum eigentlichen Artikel.

Und genau das mahnt Herr Benjamin Thorn, Hochzeitsfotograf aus Landau, nun ab.
Es steht nämlich, weil das Bild isoliert zum besseren Betrachten in voller Größe gezeigt werden soll, kein umgebender Text dabei und mithin auch nicht der im Text ordnungsgemäß angebrachte Urheberhinweis.

Darin sieht Herr Thorn eine unrechtmäßige Verwendung seines Bildes. Ich habe zur Veröffentlichung keine Berechtigung und deshalb müsse ich nach irgendeiner lustigen Tabelle 310 Euro für die Verwendung eines gratis erhältlichen Bildes bezahlen.

Ja und weil Herr Thorn das natürlich erst drei Monate oder so nach Ablauf eines Jahres gemerkt haben will, will er auch noch einen 50%igen Aufschlag auf die 310 Euro Jahresgebühr.
Das sind dann nochmal 155 Euro.

Jetzt hat der abmahnende Fotograf Benjamin Thorn aber ein Fotomodel für das Bild eingesetzt. Es zeigt einen Mann im Anzug mit heruntergelassener Anzughose.
Dafür will er dann einen Aufschlag von 30%, das sind nochmals 93 Euro.

Und wenn ich das richtig verstehe, kommt erschwerend hinzu, daß sein Name nicht genannt wird, und das berechtigt ihn seiner Meinung nach dazu, die gesamte Forderung zu verdoppeln.

Das macht dann alles in allem 1.116 Euro, die Herr Thorn haben möchte.

Seine Anwälte gehen von einem Streitwert von 6.000 Euro aus und rechnen sich dann auch noch mal saftige 571,44 Euro Anwaltsgebühren aus, die ich auch noch zahlen soll.

Alles zusammen will man also 1.687,44 Euro für die Verwendung eines an sich im Netz gratis erhältlichen Bildes.

Und das nur, weil Herr Thorn nicht den Originalartikel mit der Nennung seines Namens aufgerufen hat, sondern eine vom Blog aus gar nicht erreichbare URL zu der man nur über die Google-Bildersuche gelangt.

Im Kölner Fall ist das Ganze ähnlich und noch etwas dramatischer. Da ist das Bild nicht einmal auf der Webpräsenz des Beklagten zu sehen, sondern hier macht sich der Kläger eine Funktion seines eigenen Browsers zu Nutze.
In den meisten Browsern kann man mit Maus-Rechtsklick und “Datei anzeigen” sich Bilder aus dem Kontext losgelöst und isoliert anzeigen lassen.
Auch bei dieser Komfortfunktion des Browsers wird keine Urheberrechtsangabe angezeigt.
Fazit: Urteil.

Beiden Fällen und vielen ähnlich gelagerten Fällen gemeinsam ist die Tatsache, daß die Verwender der Bilder, in gutem Glauben aus ihrer Sicht alles richtig gemacht hatten und eben gerade nicht zu denjenigen gehören die sich im Internet einfach so an fremden Bildern vergreifen. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verließen wir uns auf Pixelio, die “kostenlos und lizenzfrei” Bilder anbieten und auf fotolia, wo man m.W. sogar eine Gebühr für die Bilder bezahlen muß.

Um es mal mit ganz klaren Worten zu sagen:
Wenn jemand Bilder in eine Gratisbilddatenbank einstellt, dann muß der Verwender dieser Bilder nicht unbedingt damit rechnen, daß ausgerechnet diese Fotografen nun penibel, kleinlich und spitzfindig auf die Suche nach möglichen kleinen Verstößen gegen die Spielregeln gehen!

Willi Knips, unser betrogener Fotograf, der hat ein gutes Recht dazu, er wurde um die Früchte seiner Arbeit, um seinen Verdienst gebracht.

Herr Benjamin Thorn wurde durch mich, so sehe ich das, nicht um 1.116 Euro gebracht!

Das sind virtuelle Zahlen, zusammengeklaubt aus irgendwelchen Vergleichstabellen, die angesetzt werden um einen imaginären Schaden zu beziffern. Ein Schaden der IMHO nicht gegeben ist.

Böse Zungen könnten behaupten, daß es Fotografen gibt, die ganz bewußt ihre Bilder in leicht zugänglicher Form bereitstellen und die nur darauf hoffen, daß der Verwender irgendeinen kleinen Fehler macht, um dann, quasi durch die Hintertür mittels einer saftigen Abmahnung mehr zu verdienen, als sie es vielleicht bei einem möglichen Verkauf ihrer Bilder getan hätten.
Es wird gemunkelt, daß eine ganze Reihe Fotografen nicht schlecht davon leben und sogar mehr als durch ihren eigentlichen Fotografenberuf damit verdienen, indem sie massenweise Abmahnungen verschicken.

Und es geht hier nicht um diesen Fotografen, der für eine Kochbuchseite massig Bilder ins Netz gestellt hat und vielleicht, wie böse Zungen behaupten, erfolgreich darauf hoffte, daß sich andere ungerechtfertigterweise daran vergreifen, um dann zu kassieren.
Nein, hier geht es um Fotografen, die Bilder in Gratis- oder Cent-Datenbanken einstellen und vor der Hand signalisieren: Ich gebe dieses oder jene Bild gerne gratis oder gg. kleines Geld her.
Und sie mahnen Leute ab, die sich an die Bedingungen gehalten haben, weil man eben über gewisse Komfortfunktionen dann doch noch anderweitig auf die Bilder zugreifen kann.

Es sind also doch alle Webseiten betroffen, die fremdes Bildmaterial verwenden.
Das Kölner Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, ohne Frage; aber sie zeigt auf, wie die Richter hierzulande ticken und wie perfide manche irgendwelche Lücken ausnutzen können.

Was in Köln geurteilt wurde, das kann morgen auch in Düsseldorf oder Pusemuckel so geurteilt werden, andere Gerichte mögen es wiederum ganz anders sehen; vielleicht wird das Kölner Urteil auch kassiert.
Nichtsdestotrotz wird es da draußen immer Fotografen geben, die auf der Abmahnwelle reiten.

Wie viele Seitenbetreiber haben stillschweigend eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und schnell die geforderten Beträge gezahlt? Wieviele tausend Euro haben die Abmahner schon kassiert?

Nicht jeder ist so mutig und stellt sich selbst und sein mögliches Versagen so an den Pranger wie ich. Ich habe schlichtweg keine Kenntnis von der Existenz der Attachement-Seiten bei WordPress gehabt, nicht gewußt, daß Findige auch durch die Hintertür auf diese Bilder zugreifen können.
Ich war einfach zu blöd!

Aber ich stehe dazu, ich sehe es nur nicht ein, daß man dafür bezahlen soll, obwohl man an sich alles richtig gemacht hat!
Ein wenig sehe ich auch Pixelio & Co. in der Pflicht.
Diese Datenbanken gibt es, damit Internetseitenbetreiber die Möglichkeit haben, sich legal und billig bis kostenlos mit Bildmaterial zu versorgen und somit nicht illegal Bilder irgendwo herunterladen und veröffentlichen.
Pixelio wird immer gleich in einem Atemzug mit Urheberrechtsverletzungen genannt. Wenn einer wegen eines “geklauten” Bildes Ärger bekommen hat, hieß es oft genug: “Warum hast Du nicht Bilder aus Pixelio oder so genommen, die sind gratis und lizenzfrei!”
Jetzt, nachdem ruchbar geworden ist, daß sich unter den Fotografen, die bei Pixelio ihre Bilder einstellen, auch solche befinden, die selbst bei kleinen und durch den Seitenbetreiber fast unkontrollierbaren vermuteten Verstößen gleich Abmahnungen verschicken, nur die Nutzungsbedingungen zu ändern, das ist ein bißchen wenig. Ich weiß nicht, ob das rechtlich machbar ist, aber ich würde mir in den Nutzungsbedingungen eine Formulierung wünschen, die besagt, daß mit der Nennung des Namens an gut erkennbarer Stelle in der Nähe des ursprünglich gewünschten und beabsichtigten Veröffentlichungsortes den Ansprüchen des Fotografen genüge getan ist und er ausdrücklich versichert, wegen Rechtsklickanzeige, Darstellung in Plugins und auf Medienseiten, -übersichten, keine Abmahnungen zu versenden.

Ob das geht?
Ob dann nicht gewisse Fotografen doch wieder Schlupflöcher finden? Man muß ja fast das Gefühl haben, als ob es manchen Zeitgenossen gar nicht mehr um das Urheberrecht und dessen Wahrung an sich geht, sondern daß sie geradezu auf die Verletzung des Urheberrechtes aus sind und wie die Spinne im Netz nur darauf warten, daß sich jemand in den Wirren der Bestimmungen verfängt:

Bild-zum-Artikel-Benjamin-Thorn-Abmahnerung-spinne-im-netz-bei-nacht

Auf der anderen Seite kenne ich Herrn Benjamin Thorn, den abmahnenden Fotografen aus Landau nicht persönlich.
Ich kenne seine wahren Motive nicht und erlaube mir auch kein Urteil darüber.

Ich möchte auch nicht, daß meine Fans und Leser schreiben: “Dem werfen wir ein paar Eier ans Haus” oder “Den müßte man mal besuchen.”

Das möchte ich nicht und ich distanziere mich davon.

Ich finde generell für mich das Verhalten von Abmahnern in diesem und ähnlich gelagerten Fällen verabscheuungswürdig und finde Abmahnungen für solche Kinkerlitzchen einfach Scheiße.
Das was ich persönlich von Herrn Benjamin Thorn, dem Fotografen aus Landau, der durch seine Abmahnungen im Internet bekannter geworden ist, halte, das möchte ich nicht in Worte fassen!
Aber diese Sache muß man Juristen ausfechten lassen, die muß man nötigenfalls vor Gericht austragen, aber nicht durch Handgreiflichkeiten oder Beleidigungen!

Wer mir in meinem Kampf gegen Abmahner an sich und gegen Herrn Thorn im Besonderen helfen will, der kann mir eine Spende in meinen Rechtsstreit-Topf werfen. Ich bin da für jeden Euro dankbar.
Damit kann ich gemeinsam mit meinem Anwalt Herrn RA Niklas Plutte kämpfen und mich verteidigen.

Mit Verbalinjurien oder Drohungen gegen den Prozessgegner ist mir nicht geholfen.


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