Wir mußten aus bestimmten Gründen die mit mir vereinbarte Patientenverfügung (PV) und Vorsorgevollmacht (VV) meiner Mutter an meine Nichte abgeben. Meine demente Mutter lebt in einem Pflegeheim und ich bin mir jetzt nicht sicher, was die Übergabe der PV und der VV an die Nichte für Konsequenzen hat.
Wenn ich Deine Berichte richtig verstanden habe, bin ich als älteste (1) Tochter bestattungspflichtig.
Greift hier noch irgendeine vage mündlich getroffene Wunschäußerung bezüglich einer anonymen Bestattung, die von meiner restlichen Familie abgelehnt wird oder habe ich wenn nichts schriftlich verfügt wurde das Recht sie anonym zu bestatten?
Für eine hilfreiche Antwort bin ich Dir sehr dankbar.
Man muß die verschiedenen "Vorsorgen" sorgfältig unterscheiden.
Hier haben wir es mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht zu tun.
Darüberhinaus ist hier im Weblog auch immer wieder von der Betreuungsverfügung und der Bestattungsvorsorge die Rede, wobei letztere immer auch eine Bestattungsverfügung beinhaltet.
Wirklich über den Tod hinaus wirksam und sicher gegenüber der Einrede durch Dritte (Bestattungspflichtige, Erben usw.) ist nur die Bestattungsvorsorge bzw. die Bestattungsverfügung.
Lies bitte die Links raus, die ich Dir herausgesucht habe (oben im Text verlinkt), dann wird Dir klarer sein, welche Bereiche von welcher Vorsorge abgedeckt werden und wie die verschiedenen Willensäußerungen gegeneinander abzugrenzen sind.
Ein vager, irgendwann mal mündlich geäußerter Wunsch bezüglich der Bestattungsform, kann von Dir als bestattungspflichtiger Person natürlich zum Anlass genommen werden, es nun auch so zu machen.
Sofern keine anderen Verfügungen bezüglich der Bestattung getroffen wurden, haben -nach meine Einschätzung- die anderen Bevollmächtigten nicht das Recht, hier einzuwirken.
Dennoch bleibt immer die Frage, ob es sinnvoll ist, einen so vage geäußerten Wunsch, gegen den Willen der gesamten restlichen Familie durchzusetzen. Um das beurteilen zu können, fehlen mir die Hintergründe aus Eurer zerstrittenen Familie. Jedoch bringt es mit Sicherheit mehr Einheit und Frieden, wenn man aufeinander zugeht und einen gemeinsamen Kompromiss findet.
Ein Grab (oder anonymer Beisetzungspunkt) über den sich die meisten jahre- oder jahrzehntelang ärgern ist sicherlich kein guter Ansatz für den Familienfrieden.
Letztlich wirst Du entscheiden und beurteilen müssen, wie bedeutsam diese vage Wunschäußerung dann tatsächlich war.
(1) Siehe auch Nachsatz in den Kommentaren 3 und 4.