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Channel: Bestatterweblog Peter Wilhelm
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Totenfürsorgerecht, Bestattungspflicht

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Ich schreibe mir ja seit Jahren die Finger wund und beteuere immer wieder, wie wichtig z.B. eine Bestattungsvorsorge sein kann. Dabei bin ich auch schon sehr oft auf die Frage sich widersprechender Vorstellungen eingegangen. Was passiert zum Beispiel wenn der Verstorbene bei einem Bestatter die Feuerbestattung bestellt hat und die Familie eine Erdbestattung bevorzugen würde?

Genau für diese Fälle gibt es eben die Bestattungsvorsorge, in deren Rahmen auch eine Bestattungsverfügung unterzeichnet wird, die das Totenfürsorgerecht dem Bestatter überträgt.

Hierzu schreibt uns Leser Schröder das Gleiche noch einmal in wohlgesetzten Worten:

Maßgeblich für die Bestattungsart und den Bestattungsort ist der Wille des Verstorbenen. Ist dieser nicht bekannt, bestimmen die Angehörigen. Das Totenfürsorgerecht ist ein Ausfluss familienrechtlicher Beziehungen. Gleichrangige Totenfürsorgeberechtigte wie z. B. Geschwister müssen sich einig sein. Anderenfalls muss eine gerichtliche Entscheidung ergehen. Das Totenfürsorgerecht kann jeder beliebigen Person (z. B. ein
em bestimmten Kind oder dem Bestatter im Rahmen der Bestattungsvorsorge)schriftlich übertragen werden. Die anderen Familienmitglieder sind dann außen vor.
Bitte Totenfürsorgerecht und Bestattungspflicht (Landesbestattungsgesetze) nicht verwechseln!

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