Hallo,
Erstmal ein ganz großes Lob an diese Seite. Eure Beiträge sind immer sehr Informativ.
Kürzlich ist mein Schwiegervater verstorben. Da es der Wunsch des verstorbenen war wurde er eingeäschert. Es findet eine Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung statt. Nun ist die Familie seit längerem untereinander nicht einig.somit hat die Ehefrau des verstorbenen festgelegt, dass zwei der Kinder nicht an der Trauerfeier teilnehmen dürfen. Ist das rechtes? Bzw. Darf man enge Angehörige der Trauerhalle verweisen? Ich bin der Meinung jeder hat ein Recht sich zu verabschieden, egal welchen Kontakt er zu den verstorbenen hatte.
Für eine schnelle Beantwortung währen wir Ihnen sehr verbunden, da wir ärger auf dem Friedhof vermeiden wollen.
Leider gibt es immer wieder Fälle in denen Familien zerstritten sind oder sich sogar wegen eines Trauerfalls zerstreiten.
Eine der Maßnahmen, die da schnell zur Abstrafung mißliebiger Verwandter verhängt wird, ist der Ausschluß von der Trauerfeier.
Meiner Meinung nach ist das aber nicht der richtige Weg. An der letzten Abschiednahme von einer Person, die einem lieb und wert war, sollte jeder teilnehmen dürfen, der das Bedürfnis hat.
Ist das Erscheinen dieser Personen mit großen emotionalen Regungen bei den übrigen Trauergästen verbunden, so sollte man sich etwas im Hintergrund halten, Distanz wahren und sich auf keinen Fall, den Ablauf störend, in den Vordergrund drängen.
Meines Wissens sind diese Fälle auch rechtlich nicht verbindlich geklärt. So ist der Friedhof an sich ein öffentlicher Raum, in/auf dem sich jeder in angemessener Weise bewegen darf, sofern er die Regeln des Friedhofsbetreibers achtet.
Die Benutzung der Trauerhalle jedoch erfolgt in Form einer vorübergehenden Überlassung durch den Friedhofsträger gegen Gebühr an den Anmietenden. Hier bin ich der Auffassung, daß damit auch der Anmietende der Veranstalter und vorübergehende Inhaber des Hausrechts ist und somit auch durchaus bestimmen kann, wen an den Feierlichkeiten teilnehmen kann.
Wer wirkungsvoll verhindern will, daß Fremde zur Trauerfeier kommen, sollte darüber nachdenken, die Feier in einer privaten Trauerhalle eines Bestatters durchzuführen, da ist das Hausrecht auf jeden Fall eindeutiger geklärt.
Wäre ich eine Person, der man mitgeteilt hat, daß man nicht auf der Trauerfeier erwünscht ist, so würde mich das wahrscheinlich sehr ärgern und wütend machen. Nachdem aber die erste Wut verflogen ist, würde ich zu dem Schluß kommen, daß es keinen Zweck hat, nun auf einer Teilnahme zu beharren, nur um meinen Willen durchzusetzen. Eventuell könnte aus meiner trotzigen Teilnahme größerer Ärger in Form eines Aufruhrs oder eines Rauswurfs erwachsen.
Aber selbst wenn mein Erscheinen nur ein Kopfschütteln und einige abfällige Kommentare hervorrufen würde, wäre das eine Störung der Feierlichkeiten und würde beweisen, daß mir meine eigene Eitelkeit wichtiger ist, als der stille Abschied und die Würde des Verstorbenen.
Ich würde die Trauerfeier von außerhalb begleiten, zum Trauerzug Abstand halten und an einem Moment ans Grab gehen, wenn ich mehr oder weniger alleine bin.
Es hat keinen Zweck, die Trauerzeremonie zu stören oder sich aufzudrängen, so bitter das auch sein mag.
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