Klingt blöd, soll es auch.
Die Frage, die an mich herangetragen wurde, war die, was denn heute mit Menschen, die Suizid begangen haben, auf dem Friedhof geschieht? Bekommen die ein Grab auf dem Schindacker vor den Toren der Stadt?
Was ist mit Menschen, die eingeäschert wurden? Können die auf ein katholisches Begräbnis hoffen?
Und was, wenn der Verstorbene aus der Kirche ausgetreten war oder sich einer anderen Glaubensgemeinschaft angeschlossen hatte? Kann die Familie trotzdem eine Trauerfeier mit dem Pfarrer bekommen?
Ja, und wie ist das mit Schwulen? Gibt es da überhaupt eine Beerdigung?
Beginnen wir mit der Feuerbestattung:
Nach Kirchenrecht wird nach wie vor für katholische Christen die Erdbestattung empfohlen. Jedoch gibt es kein Verbot der Feuerbestattung mehr.
Die Beerdigung durch einen Pfarrer und auf einem konfessionellen Friedhof dürfte keinerlei Problem darstellen.
Aus der Kirche ausgetreten:
Nun, man hat zu Lebzeiten die Wahl getroffen und eindeutig erklärt, daß man mit der Kirche nichts am Hut hat.
Deshalb darf man dann auch nicht hoffen, nach dem Tod die gleiche seelsorgerische Betreuung zu erfahren, wie Kirchenmitglieder.
Jedoch sind die Regeln hier nicht mehr so streng, wie vor einigen Jahren.
Sofern der Verstorbene Zeichen der Reue gezeigt hat, heißt es, oder die Angehörigen, die nicht aus der Kirche ausgetreten sind, die kirchliche Trauerfeier als Trost brauchen, kann der Pfarrer die Trauerfeier durchführen.
Einen Anspruch auf ein Grab auf einem rein konfessionellen Friedhof hat man aber nicht unbedingt. Sofern es keinen anderen Friedhof gibt, ist es meist so geregelt, daß jedermann einen Anspruch auf ein Grab hat. Gibt es aber eine kommunale Alternative, kann sich die Kirchenverwaltung querstellen.
Suizid:
Die Zeiten, in denen Selbstmördern ein Begräbnis auf dem Friedhof verwehrt blieb, sind vorbei.
Heute sehen die Kirchen die Selbsttötung als Folge von Depressionen und anderen Erkrankungen.
Einem kirchlichen Begräbnis steht nichts im Wege.
Anderer Glaube:
Das ist ein sehr schwieriges Thema.
Man kann nicht vom Geistlichen der Kirche A erwarten, daß er Angehörige der Kirche B ohne weiteres bestattet. Zunächst einmal wird man sich an den Pastor oder Ältesten der Glaubensgemeinschaft wenden müssen, der der Verstorbene angehört hat.
Bei Familien, die unterschiedlichen Kirchen angehört haben, ist es meist kein Problem, diese auch gemeinsam zu bestatten.
Insbesondere wenn die kirchliche Trauerfeier als Dienst an der Familie angesehen wird, kann ein Pfarrer auch diese durchführen.
Hier ist sehr viel vom Einzelfall abhängig.
Homosexuelle:
Ebensowenig, wie es den Pfarrer etwas angeht, ob man lieber unten oder oben liegt, hat es ihn zu interessieren, ob es statt um oben und unten, vielleicht um hinten und vorne ging.
Homosexualität ist weder eine Modeerscheinung, noch eine Krankheit oder eine abartige Veranlagung. Sie ist Ausdruck der ureigensten Persönlichkeit und von der Natur vorgegeben.
Es gibt auch keine Entscheidung für oder gegen Homosexualität, und genau deshalb kann man sich aufgrund gutgemeinter Empfehlungen oder einer kirchlichen Regel nicht umentscheiden.
Demzufolge muß man Homosexualität einfach hinnehmen und ebenso akzeptieren, wie Heterosexualität.
Überhaupt sollte weder die eine, noch die andere Gegebenheit Thema sein. Über Normales muß man nicht explizit sprechen.
So gesehen sollte nichts, aber auch gar nichts gegen eine Bestattung durch einen Pfarrer und auf einem kirchlichen Friedhof sprechen.