Passend zu Deinem letzten Artikel habe ich eine Ergänzungsfrage. Wir erhielten nach dem Tod meiner Mutter ungefragt 100 Expl. fertig gedruckter Gedenkbilder. Es waren so Bilder mit dem betenden Händen vorne drauf und dann waren die Bilder zum Aufklappen und innen drin stand in etwa der Text aus der Traueranzeige der Zeitung.
Dabei lag eine Rechnung.
Wir hatten die Bilder aber nicht bestellt.
Später, das war aber lange nach dem Sterbefall, bekamen wir von irgendeiner Missionsstation in Amerika noch ein handgefertigtes dünnes Armbändchen einfach zugeschickt und auch wieder mit Zahlkarte.
Ist das erlaubt?
Ja.
Es ist ähnlich wie mit Hilfswerk-Weihnachtskarten oder den ebenfalls oft unverlangt zugesandten Post- und Weihnachtskarten von behinderten Künstlern. Die Firmen senden diese Waren an vermeintliche Interessenten und hoffen natürlich darauf, daß die Empfänger keine Lust haben, die Produkte zurückzusenden und sich verpflichtet fühlen, den geforderten Betrag zu bezahlen. Viele ältere Menschen scheuen sowieso den Weg zur Post und wollen grundsätzlich nichts geschenkt, sie zahlen dann den verlangten Betrag, ob sie die Karten/Waren nun benötigen oder nicht.
Tatsächlich handelt es sich bei diesen Warensendungen aber nur um Angebote, die man nicht annehmen muß.
Da es sich vorwiegend um Produkte von sehr geringem Materialwert handelt, kalkulieren die Versender schon ein, daß eine Vielzahl von Empfängern die Waren einfach behält oder wegwirft, ohne sie zu bezahlen.
Wer das so macht, der wird u.U. aus der Mailingliste gestrichen, wer jedoch überweist, der wird eine wundersame Vermehrung solcher Angebote wahrnehmen dürfen.
Hier ein passender Link dazu:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/unbestellte%20Sachen.htm
Bekommt man also Sachen zugesandt, die man nicht bestellt hat, ist man zu nichts verpflichtet.
Etwas anders sieht es aus, wenn die Waren für jemand anderen bestimmt waren oder es sich um eine erstazweise Lieferung handelt, aber das sind Sonderfälle, die hier nicht zutreffen.
Wer also solche Postkarten, Armbändchen oder ähnliche Sachen zugeschickt bekommt, der kann sich einfach über das Geschenk freuen und darf die Zahlkarte getrost in den Mülleimer werfen.