Hallo,ich habe eine Frage an den Bestatter: Darf ein Mensch, der beim Skiunfall ums Leben gekommen ist in Frankreich, in dem Leichensack indem er hierher transportiert wurde, auch in diesem Leichensack beerdigt werden? Denn dieser vergeht ja nicht unter der Erde, oder? Er wurde dann quasi mit dem Sack in einen neuen Sarg gelegt und so beerdigt.
Grüße
Betty
Wenn der Leichensack aus einem kompostierbaren Material gefertigt ist, dann geht das schon. Zum Beispiel in der Friedhofsatzung der Stadt Ahlen heißt es dazu:
1) Bestattungen sind in Särgen oder Urnen vorzunehmen. Ausnahmsweise kann der Friedhofsträger auf Antrag die Bestattung ohne Sarg gestatten, wenn nach den Grundsätzen oder Regelungen der Glaubensgemeinschaft, der die oder der Verstorbene angehört hat, eine Bestattung in Särgen oder in anderen, nach dieser Satzung zulässigen Bestattungsformen nicht zugelassen oder nicht vorgesehen ist und keine Gesundheitsgefährdungen (z.B.: bei vorheriger Infektionserkrankung des Verstorbenen) hierdurch entstehen können. Erfolgen Bestattungen ohne Sarg, so sind die Verstorbenen mit einem nicht durchsichtigen Leichensack oder Leichentuch, der / das einen unmittelbaren Anblick verhindert, insgesamt zu bedecken.(2) Särge, Urnen, Überurnen, Leichensäcke und Leichentücher müssen so beschaffen sein, dass die chemische, physikalische oder biologische Beschaffenheit des Bodens oder des Grundwassers nicht nachteilig verändert wird und bei Särgen die Verwesung der Leichen innerhalb der Ruhezeit gewährleistet ist. Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Särge, Sargausstattungen, Sargbeigaben, Abdichtungen, Urnen, Überurnen, Leichensäcke und Leichentücher müssen zur Vermeidung von Umweltbelastungen aus leichtverrottbaren Werkstoffen hergestellt sein. Sie dürfen keine PVC-, PCP-, Formaldehyd abspaltenden, nitrozellulosehaltigen oder sonstigen umweltgefährdenden Lacke oder Zusätze enthalten. Die Kleidung der Leiche soll nur aus Papierstoff und/oder Naturtextilien bestehen.
Hier bezieht man sich zwar auf Bestattungen in einem Leichensack, der anstelle eines Sarges gewählt wurde, jedoch gilt das Gleiche selbstverständlich auch, wenn der Leichensack mit in den Sarg gegeben wird.
Das kann bei stark verstümmelten Verstorbenen oder bei solchen, die stark von Insektenlarven befallen sind, durchaus der Fall sein. Oft ist nur so eine deutlich wahrnehmbare Geruchsentwicklung bei der Trauerfeier zu verhindern und es wäre auch unschön, würden an den winzigen Ritzen am Sargdeckelrand Maden sichtbar werden.